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Organe

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der DPG. Ihr obliegt:

  • die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des 1. Vorsitzenden sowie des Kassenberichtes des Schatzmeisters
  • die Entlastung des Vorstandes nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Rechnungsprüfung
  • die Kenntnisnahme der Geschäftsordnung des Vorstandes
  • die Wahl von zwei ordentlichen Mitgliedern als Rechnungsprüfer
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • die Beratung bzw. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • die Beratung über eine Auflösung der Gesellschaft

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens alle zwei Jahre schriftlich einberufen. Die Einberufung muß auch erfolgen, wenn dies von mindestens 5 % der ordentlichen Mitglieder gefordert wird.

Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist stets beschlußfähig Ihre Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden ordentlichen und Ehrenmitglieder gefällt.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen in einer Ergebnisniederschrift vermerkt werden. Diese sind öffentlich.

Vorstand

Der Vorstand berät und beschließt über alle Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft, soweit dies nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten ist.

Die drei Vorsitzenden sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB und jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Sie vertreten die Gesellschaft nach innen und außen und leiten die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand verfasst auf der Grundlage der Satzung eine Geschäftsordnung, aus der die Aufgabenverteilung hervorgeht.

Dem Geschäftsführer können alle Aufgaben der Vorstandsmitglieder und die Vertretung des Vereins im Rahmen der geltenden Geschäftsordnung und seines Arbeitsvertrages von den Vorsitzenden übertragen werden.

Dr. Monika Heupel
Schatzmeisterin
Felix Voll
Sprecher JungeDPG
Dr. Thomas Tscholl
Stellv. Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Cordula Gattermann
Schriftführerin
Julia Müller
Stellv. Sprecherin JungeDPG
Noemi Meßmer
Wissenschaftliche Geschäftsführerin
Dr. Christian Carstensen
Kaufmännischer Geschäftsführer

Ausschüsse

Vom Vorstand können Ausschüsse zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben eingesetzt werden.

Der Vorstand ernennt aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder die Mitglieder der Ausschüsse bis zum Ende seiner Wahlperiode und bestimmt die Ausschussvorsitzenden.

Hat der Ausschuss seinen Zweck erfüllt, so kann er auch vor Ende der Wahlperiode aufgelöst werden.

Ausschuss für Nachwuchsfragen

Prof. Dr. Annette Reineke
Hochschule Geisenheim University
Institut für Phytomedizin
Von-Lade-Str. 1
65366 Geisenheim
E-Mail

Dr. Lena Ulber
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Institut für Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland
Messeweg 11-12,
38104 Braunschweig
E-Mail

Dr. Matheus Thomas Kuska
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG
LIZ-Koordinationsstelle
Aachener Strasse 1042a
D-50858 Köln
E-Mail

Dr. Roman Blümel
Bayer Crop Science
Alfred-Nobel-Str. 50
40789 Monheim
E-Mail

Dr. Rene Heim
Institut für Zuckerrübenforschung
Holtenser Landstr.
37079 Göttingen
E-Mail

 

sowie die aktuellen Sprecher*Innen des Nachwuchses

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss wird regelmäßig zur Durchführung der Vorstands- und Landessprecherwahlen im Jahr vor der nächsten Wahl vom Vorstand berufen. Die nächste Vorstands- und Landessprecherwahl findet im Jahre 2024 statt.

Dem Wahlausschuss 2024 gehören an:

Herr Dr. Falko Feldmann, DPG Braunschweig
Frau Dr. Mona Quambusch, JKI Braunschweig
Herr Fabio Dorn, JKI Braunschweig

Landessprecher

In den Ländern aktiv

Die Mitglieder eines Bundeslandes können einen Landessprecher und dessen Stellvertreter wählen. Die Landessprecher nehmen die Interessen der Gesellschaft innerhalb der Länder nach den Richtlinien des Vorstandes wahr. Sie sind Mittler zwischen den Mitgliedern in ihren Ländern und dem Vorstand. Sie können Versammlungen und Veranstaltungen auf regionaler Ebene durchführen. Die Stellvertreter der Landessprecher unterstützen diese in ihrer Arbeit und vertreten sie in ihrem Auftrag.

Für die Jahre 2021 und 2022 wurden keine Landessprecher vorgeschlagen und gewählt.

Arbeitskreisleiter

Der Vorstand kann zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit in Teilgebieten der Phytomedizin Arbeitskreise bilden. Ihm obliegt ihre inhaltliche Schwerpunktsetzung, Benennung oder Auflösung.

Die Leiter der Arbeitskreise und ihre Vertreter werden bei Einrichtung eines neuen Arbeitskreises oder Vakanz der Positionen vom Vorstand für die Dauer von bis zu zwei Jahren bis zu seiner Konsolidierung bestimmt.

Die Leiter der Arbeitskreise berichten dem Vorstand regelmäßig.

Innerhalb der Arbeitskreise können Arbeitskreisleiter und Vorstand einvernehmlich Projektgruppen einsetzen oder auflösen und die Projektgruppenleiterpositionen besetzen. Projektgruppen sollen spezielle Fragestellungen bearbeiten.