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Mitgliedschaft

Wir setzen auf unsere Mitglieder!

  • Das Wesen der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft wird durch das Wirken jedes einzelnen Mitgliedes deutlich. Jedes Mitglied repräsentiert die DPG nach außen und stellt phytomedizinische Belange in der Öffentlichkeit dar. Deshalb ist uns jedes Mitglied zur Erlangung unserer satzungsgemäßen Ziele sehr wichtig.
  • Der Auftrag der DPG orientiert sich am Nutzen für das Gemeinwohl. Wir sind uns der herausragenden Bedeutung der Phytomedizin für die Sicherung der Ernährungsgrundlage und des Lebensumfeldes der Bevölkerung und die Bereitstellung von ausreichend nachwachsenden Rohstoffen unter den Bedingungen eines globalisierten Handels und Handelns bewusst.
  • Unsere Mitwirkung in der DPG zeugt von der Verantwortung gegenüber dem Auftrag der DPG. Die Erlangung persönlicher Vorteile durch das Wirken der DPG wird dem Auftrag untergeordnet und ergibt sich beiläufig.
  • Der Auftrag der DPG besteht in der Verknüpfung unterschiedlichster Interessengruppen, die auf ihre spezielle Weise die Anforderungen der Bevölkerung an den Pflanzenschutz sichern. Es ist ohne Bedeutung, welchen Weg die einzelnen Mitglieder dazu beschreiten oder wie groß ihr Beitrag ist.
  • Unser stetiges Streben ist die fachliche und gesellschaftliche Einordnung von Erkenntnissen der Einzeldisziplinen der Phytomedizin. Dadurch entsteht die Möglichkeit zu wissenschaftlichem Fortschritt und zur technischen Innovation. Unsere Mitglieder fördern die Forschung auf dem Gesamtgebiet der Phytomedizin sowie die Anwendung der dabei gewonnenen Erkenntnisse in Lehre und Beratung. Daraus resultiert die gemeinsame Erarbeitung von vielfältigen phytomedizinischen Problemlösungen.
  • Unsere Mitglieder leisten eine interdisziplinäre und transdisziplinäre Integration phytomedizinischer Inhalte. Sie kommen aus den Bereichen der Universität/Forschung, Industrie/Klein- und mittelständischen Betriebe, einschließlich pflanzenbaulicher Produzenten, aus der öffentlichen Beratung, sind selbstständige Sachverständige, gehören Landes- und Bundesbehörden an oder sind interessierte Laien.

Formen der Mitgliedschaft

Sie haben die Wahl: ordentliches oder förderndes Mitglied?

Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die sich für Phytomedizin interessieren und sich aktiv für die DPG einsetzen wollen. Ihre Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den 1. Vorsitzenden. 

Als fördernde Mitglieder können Organisationen, wissenschaftliche Institute, Firmen und Einzelpersonen aufgenommen werden, welche die Bestrebungen der Gesellschaft vor allem finanziell fördern wollen. Die Aufnahme regelt der Vorstand.  

Zu allen anderen Formen der Mitgliedschaft gelangt man ehrenhalber durch Berufung und Ernennung:

Zu korrespondierenden Mitgliedern können Persönlichkeiten vom Vorstand berufen werden, deren enge Bindung an die Gesellschaft erwünscht ist.

Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Vernetzung der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft e.V. mit anderen gleichgesinnten Organisationen besondere Verdienste erworben haben. Sie werden vom Vorstand ernannt. Die Mitteilung erfolgt in Form einer von den drei Vorsitzenden unterzeichneten Urkunde. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes.

Alle Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet Ihnen gern unsere Geschäftsstelle. Hier geben Sie bitte auch Änderungen Ihrer persönlichen Angaben (Adresse, Kontoverbindung etc.) bekannt.

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Beiträge und Zahlungsmodalitäten

Mitgliedsbeiträge

  • Ordentliche Mitglieder: 80 Euro / Jahr
  • Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der DGG (Deutsche Gartenbauwissenschaftliche Gesellschaft eV): 75 Euro / Jahr
  • Mitglieder im Ruhestand: 40 Euro / Jahr
  • Ordentliche Mitglieder in Ausbildung (z.B. für Studierende, Diplomanden/innen gem. Antrag): 20 Euro / Jahr
  • Ordentliche Mitglieder mit reduziertem Beitrag (aufgrund sozialer Härten): 20 Euro / Jahr
  • Fördermitglieder: mindestens das 10fache des Beitrages eines Ordentlichen Mitgliedes: >800 / Jahr

Antrag auf reduzierten Beitrag

  • Der Antrag auf reduzierten Beitrag kann bei Eintritt in die DPG noch für das laufende Jahr gestellt werden.
  • Eine Beitragsreduktion für ordentliche Mitglieder in Ausbildung (auswählbar auf dem Anmeldebogen) kann bei Aufnahme in die DPG einmalig für die Dauer von drei Kalenderjahren gewährt werden.
  • Ein ermäßigter Beitragssatz kann für das laufende Jahr ab Datum des Antrags nur gewährt werden, wenn ein aktuell gültiger Ermäßigungsgrund in Schriftform vorliegt.
  • Ein Antrag auf Verlängerung der Beitragsreduktion (nach drei Jahren weiterhin noch in Ausbildung, oder im Härtefall) muss jährlich bis zum 31. Dezember eines Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr vorliegen, damit die satzungsgemäßen Zahlungsfristen für Mitgliedsbeiträge eingehalten werden können (31. März des laufenden Jahres).

Rechnungsstellung und Einzug der Mitgliedsbeiträge

  • Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist in der Regel das Lastschriftverfahren vorgesehen. Für Mahnungen müssen wir Verwaltungskosten in Höhe von 2,50 Euro berechnen. Stellen Sie also bitte auf Lastschriftverfahren um!
  • Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, Änderungen Ihrer Kontoverbindung umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen. Für erfolglose Abbuchungsversuche wird unser Konto mit 10 Euro belastet, die Ihnen anschließend als Gebühren in Rechnung gestellt werden müssen.

Downloads zur Mitgliedschaft

Antrag auf reduzierten Beitrag
Einzugsermächtigung.pdf
Flyer "Junge DPG" mit Mitgliedsantrag
Mitgliedschaft in Ausbildung: Besonderheiten
Geschäftsordnung der DPG

Leistungen

Wir verknüpfen die in der DPG vertretenen Interessengruppen durch:
  • Ihre Einbindung in ein Informationsnetzwerk
  • die Ausgestaltung nationaler und internationaler Tagungen mit Themenangeboten aus dem Kreis der Mitgliedschaft
  • Bezuschussung von Tagungen, die im Bereich der Phytomedizin liegen
  • Bezuschussung von Informationsmaterial zu phytomedizinischen Inhalten
  • Bezuschussung von Reisen von Mitgliedern, die im Auftrag der DPG unterwegs sind (z.B. zu Fachgesprächen im Ausland)
  • Durchführung von Veranstaltungen zu Schwerpunkten, die von Mitgliedern in Arbeitskreisen angeregt werden
  • Unterstützung bei der Durchführung von Arbeitskreisen
  • Unterstützung bei der Bearbeitung neuer interdisziplinärer Ansätze durch Zusammenarbeit mit anderen Fachorganisationen
  • Verträge zu gegenseitigen Beitragsreduktionen bei Doppelmitgliedschaften in verschiedenen Fachorganisationen
  • Führung eines Veranstaltungskalenders, der von jedem Mitglied bedient werden kann, um andere Mitglieder zu informieren.
  • verbilligte Bezugspreise für das  Phytomedizin Spectrum
  • den kostenlosen Bezug der „Phytomedizin“ und des Journal of Plant Diseases and Protection
Durch DPG Vorstand am 22. März 2024 beschlossene Änderungen der AGB

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