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Die DPG - Geschichte

95 Jahre Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft e.V.

Der staatlichen Institutionalisierung des Pflanzenschutzes in Deutschland am Ende des 19. Jh., die ihren vorläufigen Höhepunkt in der Gründung der Biologischen Versuchsanstalt 1898 fand und bis hin zur Gründung der heutigen Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaften führte, ging die Bildung nicht-staatlicher Organisationen voraus, deren bedeutendste die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) war und bis heute ist. Die DLG bezeichnete sich selbst 1885 in ihrem Programm als „Verein von Landwirten und Freunden des Landbaues, die sich zum Zwecke der fachlichen Förderung der Landwirtschaft“ verbinden. Die DLG war es, die nach Aufforderung durch Julius Kühn 1890 gemeinsam mit dem Deutschen Landwirtschaftsrat die staatliche Organisation des Pflanzenschutzes forderte und diese neue Organisationsform durch die Bildung von Auskunftstellen einleitete. Im Sonderausschuss für Pflanzenschutz der DLG nahm die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes einen hohen Stellenwert ein. Dies war bedeutsam, weil von hier aus, später dann hineingetragen in die staatlichen Organisationen im Spannungsfeld Wissenschaft/Praxis eine langandauernde Diskussion über die Definition der Basiswissenschaften der Phytomedizin entstand, deren Beherrschung den mit Pflanzenschutz Befassten berechtigte, sich „Pflanzenarzt“ zu nennen.

 

Den Begriff des „Pflanzenarztes“ prägte der Vorstand der Abteilung Pflanzenschutz an der Staatlichen Versuchsanstalt in Dresden, Prof. Dr. Baunacke. Auf ihn ist auch die 1928 durchgeführte Gründung des „Verbandes deutscher Pflanzenärzte“ (VDP) zurückzuführen, der insbesondere den Berufsstand des Pflanzenarztes etablieren und sich für eine einheitliche Ausbildung einsetzen sollte, um dem „Kurpfuschertum im Pflanzenschutz“ entgegen zu treten, wie in den Verbandsunterlagen nachzulesen ist. Im VDP wurden ursprünglich ausschließlich beamtete Personen aufgenommen. Der Verband zählte im Jahre 1931 74 Mitglieder und nutzte „Die kranke Pflanze“ als Mitteilungsblatt. In einem Vortrag anläßlich der 1. Wanderversammlung des VDP im Jahre 1931 in Dresden diskutierte Geh. Rat Prof. Dr. Appel, Direktor der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Berlin-Dahlem, das Thema „Der Pflanzenarzt in Gegenwart und Zukunft“ und forderte die Gleichstellung der Phytomedizin mit der Human- und Veterinärmedizin.

Neben der Gestaltung des Berufsbildes und der Wahrung der Interessen des neuen Berufsstandes des Pflanzenarztes widmete sich der VDP dem Austausch über die Situation des Pflanzenschutzes in Deutschland und dem Entwurf von Lösungsmöglichkeiten anstehender fachlicher Probleme.

Nach dem Tod Prof. Dr. Baunackes im Jahre 1934 übernahm im Januar 1935 Prof. Dr. Spiekermann den Vorsitz im Verband. Ihm folgte im Januar 1936 der Direktor des Pflanzenschutzamtes Breslau, Dr. Laske. Durch Versendung eines politischen Fragebogens veranlasste er das Ausscheiden zahlreicher Mitglieder, worauf hin der Verband im Januar 1937 seine Tätigkeit einstellte. Auf der 1. Pflanzenschutztagung nach dem II. Weltkrieg 1948 in Rothenburg o.d. Tauber „wurde zwischen vielen Teilnehmern der Wunsch nach einer Wiederbegründung des im Jahre 1937 aufgelösten Verbandes deutscher Pflanzenärzte erörtert und gewünscht“ (handschr. Stolze, 1948). Ein dort verteilter Aufruf richtete sich an hauptberuflich im Pflanzenschutz tätige Akademiker in Behörden, amtlichem Pflanzenschutzdienst, Industrie, Handel, Gewerbe „und anderen Orten“. Der Verband deutscher Pflanzenärzte solle sich „in neuer Form“ anläßlich der Pflanzenschutztagung 1949 in Fulda wieder konstituieren
 

Dem Aufruf zur Wiedererrichtung des 1937 aufgelösten Verbandes deutscher Pflanzenärzte folgten im Jahre 1949 186 Berufskollegen. Sie sprachen sich in „weit überwiegender Mehrheit“ (Gründungsprotokoll) für die Gründung aus. Im neuen Name wurde der Begriff „Vereinigung“ verwendet, um der eigenen, eher geringen Größe Rechnung zu tragen und sich seinerseits übergeordneten Verbänden leichter anschließen zu können.

Als vorläufiger Vorstand wurden benannt:
Ehrenvorsitzender: Geh. Rat Prof. Dr. Appel, Berlin Zehlendorf
1. Vorsitzender: Landw. Rat Dr. Stolze, Oldenburg
2. Vorsitzender: Prof. Dr. Rademacher, Hohenheim
Kassenwart: Dr. Müller-Kögler, Wuppertal
Schriftwart: Brigitte Fürchtnicht, Oldenburg
beratende Mitglieder: Dr. Bonrath, Leverkusen
Prof. Dr. Schwerdtfeger, Sieber
Ob. Reg. Rat Dr. Zillig, Bernkastel-Kues

Als Veröffentlichungsorgan der Vereinigung wurde das „Nachrichtenblatt des deutschen Pflanzenschutzdienstes“ benannt.

Der 1. Vorsitzende bildete einen Ausschuss, der die Erstellung einer Satzung übernehmen sollte.

Das wesentliche und charakterisierende Merkmal der neuen Vereinigung deutscher Pflanzenärzte war ihr Zweck der „Förderung ihrer Mitglieder in beruflicher und sozialer Hinsicht“ (Satzung, 1950). Sie wollte „damit gleichzeitig dem gesamten Pflanzenschutz auf gemeinnütziger Grundlage dienen“. Gemäß ihrer Satzung wirkte sie in den darauf folgenden Jahren durch die Ausarbeitung von Ausbildungsvorschriften für Pflanzenärzte, entwickelte eine Stellenvermittlung, vermittelte und pflegte Verbindungen mit Fachkollegen im Ausland oder teilte die Interessen der Pflanzenärzte in einschlägigen Publikationsorganen mit. Die Mitgliederzahl stieg im ersten Jahr nach der Gründung auf 277 an und erreichte im Jahre 1965 die Zahl von 515.

Die nahezu ausschließlich berufsständische Ausrichtung der Vereinigung führte zu anhaltenden internen Diskussionen, inwieweit die Existenz der Vereinigung unter den Bedingungen der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts noch ihre Berechtigung fände. Als das langjährige Mitglied der Vereinigung, Dr. W. Klett (Oberaichen), im Januar 1965 anläßlich seiner bevorstehenden Pensionierung demonstrativ aus der Vereinigung austrat, unterstützte er damit eine Strömung innerhalb der Vereinigung, die bereits in den Jahren zuvor die Bildung einer neuen, parallel zur bestehenden Vereinigung geplanten Organisation „für alle im Pflanzenschutz Tätigen“ (Aktennotiz Richter, 1965) vorbereitete. Dr. Klett schrieb 1965 an den 1. Vorsitzenden Dr. V. Stolze u.a.: „Die Vereinigung hat, als alles im Aufbau war, Wichtiges für den Berufsstand geleistet. (...) Der mit soviel Hoffnungen gewählte (...) Name Pflanzenärzte hat sich nach meiner Auffassung nicht durchsetzen können. (...) Man möchte eher das Gegenteil annehmen. (...) Was der deutsche Pflanzenschutz braucht und wofür die Zeit jetzt reif ist, ist eine wissenschaftliche Gesellschaft für Pflanzenschutz (...), die sich gleichgearteten wissenschaftlichen Gesellschaften der Welt ebenbürtig an die Seite stellen kann“. Er gab damit wieder, was Anliegen bereits einer ganzen Reihe von Mitgliedern der Vereinigung war. Dr. Kletts Austritt sei „eine Art Opfertod, durch welchen die Verwirklichung der Gründung einer phytopathologischen Gesellschaft erzwungen werden solle“ gewesen, gab Prof. Dr. Rademacher in der 28. Vorstandssitzung der Vereinigung deutscher Pflanzenärzte im Februar 1965 zu Protokoll.

Das Protokoll dieser Sitzung ist im Rückblick von besonderer Bedeutung, will man die Entwicklungen hin zur heutigen Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft verstehen:

Der 1. Vorsitzende Dr. Stolze wies mit Blick auf den Austritt Dr. Kletts darauf hin, er habe „einerseits schon vor Jahren die Ansicht vertreten, dass der Pflanzenschutz eine wissenschaftliche Gesellschaft benötige, und andererseits (...) verbleibende [berufsständische] Aufgaben fortgeführt werden müßten, aber evtl. innerhalb dieser Gesellschaft von einer Arbeitsgruppe für Berufs- und Ausbildungsfragen“. Der ebenfalls anwesende Prof. Dr. Richter teilte mit, er bereite mit Prof. Dr. Fuchs (Göttingen), Prof. Dr. Rademacher (Hohenheim) und Prof. Dr. Braun (Bonn) bereits die Satzung einer neu zu gründenden Gesellschaft vor. Dr. Stolze suchte daraufhin spontan nach, ihn an der Abfassung der Satzung zu beteiligen, um Überschneidungen mit der Satzung der Vereinigung zu vermeiden, „damit allen Mitgliedern der Vereinigung von dieser ein Beitritt zur wissenschaftlichen Gesellschaft in jeder Beziehung empfohlen werden könne“.

In der Tat beteiligte sich Dr. Stolze an den Beratungen zur Satzung der neuen Gesellschaft und vermerkt im April 1965 nach einem Gespräch mit Prof. Dr. Fuchs, Göttingen, u.a.: „Es sollte (...) bereits heute ins Auge gefasst werden, innerhalb der [neuen] Gesellschaft die Möglichkeiten für die Arbeit einer Arbeitsgruppe für Ausbildungs- und andere berufsständische Fragen zu schaffen, die evtl. später die Vereinigung ablösen könnte“.

Die Neugründung der wissenschaftlichen Gesellschaft war vor diesem Hintergrund keine vom Vorstand der Vereinigung geplante Aktion gewesen. Vielmehr schien es über Jahre hin keine konkreten Schritte oder Mehrheiten für Satzungsänderungen mit dem Ziel der Zweckänderung der Vereinigung gegeben zu haben, woraus eine erhebliche Unzufriedenheit bei den Mitgliedern entstanden sein dürfte. Allen Beteiligten war aber klar, dass es bei der neuen Gesellschaft um den Wettbewerb um die gleichen Mitglieder gehen würde, da ein Großteil des Berufsstandes in der Vereinigung vertreten war. Der Weitsicht des 1. Vorsitzenden der Vereinigung, Dr. Stolze, dürfte es durch sein Verhalten zuzurechnen sein, dass der Vereinigung Zeit für die interne Diskussion über ihre Zukunft blieb, während es Verdienst von Prof. Dr. Richter und Kollegen war, eine entscheidende Wende in der thematischen Ausrichtung der größten deutschen Vereinigung von Phytomedizinern jener Zeit eingeleitet zu haben.

Nur wenige Monate später, am 07.10.1965, wurde anläßlich der Pflanzenschutztagung in Bad Zwischenahn, von 44 Personen unter der Leitung von Prof. Dr. Richter (Berlin) die Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft mit Sitz in Berlin gegründet. In der 29. Vorstandssitzung der Vereinigung deutscher Pflanzenärzte, am 06.10.1965 „begrüßt die Vereinigung [deutscher Pflanzenärzte] die Gründung der DPG“ ausdrücklich.
 

Es dauerte ein Jahr bis zur 1. Mitgliederversammlung der neuen DPG, die in am 13.10.1966 in Bad Godesberg stattfand und an der 79 Mitglieder teilnahmen. Prof. Dr. Richter, Berlin-Dahlem, wurde zum 1. Vorsitzenden, Prof. Dr. Heddergott, Münster, zum 2. Vorsitzenden, Dr. Diercks, München, zum 1., Dr. Hanf, Limburgerhof, zum 2. Schriftführer und Dr. Quantz, Berlin-Dahlem, zum Schatzmeister gewählt.
Die Durchführung von und Teilnahme an nationalen und internationalen Fachtagungen, das Angebot von Arbeitskreisen, ein lebendiger Austausch von Informationen, die Beteiligung in öffentlichen Gremien, die Aufnahme des Vorsitzenden der DPG in das Kuratorium für die Verleihung der Otto- Appel-Denkmünze durch die Biologische Bundesanstalt und nicht zuletzt eine aktive Mitgliederwerbung ließen die Zahl der Mitglieder der DPG rasch ansteigen. Schon ein Jahr nach der 1. Mitgliederversammlung zählte die DPG 181 Mitglieder, 2/3 von ihnen als Doppelmitglieder von DPG und Vereinigung deutscher Pflanzenärzte. Gleichzeitig sank die Zahl der Mitglieder der Vereinigung deutscher Pflanzenärzte, da offenbar mehr als 30% der neuen Mitglieder Doppelmitgliedschaften vermieden. Völlig neue Mitglieder, die der DPG beitraten, waren rar. Prof Dr. Rademacher, VDP und DPG-Mitglied schrieb bereits 1966 an Prof Dr. Richter sinngemäß, die Mitgliederwerbung wäre sicher erfolgreicher, wenn man einen Zusammenschluss mit der VDP anstrebe. Er wurde unterstützt vom 1. Vorsitzenden der VDP, Dr. Stolze, der kontinuierlich die Nähe der DPG zu erhalten suchte und damit die gegenseitige Teilnahme von Vorstandsmitgliedern bei den Versammlungen bewirkte. Am 10. Oktober 1968 schied Prof. Dr. Richter durch eine Kampfabstimmung aus dem Vorstand der DPG aus und Prof. Dr. Weltzien, Bonn, wurde zum 1. Vorsitzenden gewählt. Er war zwei Tage zuvor, am 8. Oktober 1968, als Doppelmitglied bereits an die Stelle des 1. Vorsitzenden der VDP gewählt worden. Prof. Dr. Weltzien bekam am 10.10.1968 von der 3. Generalversammlung der DPG den Auftrag, den Zusammenschluss von VDP und DPG umzusetzen.
 

Ausschüsse von VDP und DPG rangen nahezu ein Jahr lang um eine neue, gemeinsame Satzung der zusammen zu schließenden Vereine. Allgemein akzeptiert war bald, dass der wissenschaftlicher Charakter der DPG (Berlin) die berufsständischen Merkmale der VDP überprägen sollte, ohne sie dabei zu vernachlässigen. Ein Hauptaugenmerk Prof. Dr. Richters war es, die ausschließliche Beschränkung der Mitglieder auf Akademiker aufzulösen, die sowohl im Verband Deutscher Pflanzenärzte als auch in der Vereinigung Deutscher Pflanzenärzte bedeutsam war.

Ergebnis der Beratungen über die Satzung war ein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss, der es Prof. Dr. Weltzien ermöglichte, am 8./9.10.1969 die gemeinsame Satzung bei der gemeinsamen Vorstandssitzung beider Vereine in Münster vorzulegen. Es wurde offenbar, dass ein Zusammenschluss juristisch nur dann möglich war, wenn ein Verein seinen Namen änderte und der andere sich auflöste.

Die Vorstände beschlossen daraufhin, einerseits den DPG Mitgliedern eine Empfehlung zur Auflösung der DPG (Berlin) bei gleichzeitigem Eintritt in die VDP zu geben und andererseits den VDP Mitgliedern den Vorschlag zu unterbreiten, einer Namensänderung in „Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft e.V.“ mit Sitz in Braunschweig zuzustimmen. Damit sollten, so Weltzien in einem Schreiben an alle Mitglieder vom 26.1.1970, vor allem die Tradition der VDP z.T. gewahrt, der neue Grundgedanke der DPG voll in die alte Satzung der VDP integriert und große Mitgliederverluste vermieden werden. Die Auflösung der DPG wurde bereits am 04.12.1969 in Gießen beschlossen. Am 28.07.1970 wurde die VDP beim Amtsgericht Braunschweig als Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft eingetragen. Die Fusion war damit vollzogen. Gemäß der neuen Satzung gehörten dem neuen Vorstand Weltzien (1. Vorsitzender), Blaszyk (2. Vorsitzender und Sprecher des ständigen Ausschusses für berufsständische Angelegenheiten), Fliege (Geschäftsführer), Hierholzer (Schatzmeister), Crüger (Schriftführer), der Sprecher des Informationsausschusses blieb noch unbenannt. Mit der 39. Vorstandssitzung der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft (Braunschweig), am 13. Oktober 1970, setzte die VDP unter neuem Namen ihre Arbeit fort.
 

Als Prof. Dr. Kranz im Jahre 1994 anläßlich der Pflanzenschutztagung in Heidelberg seine Jubiläumsrede „25 Jahre Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft“ hielt, nahm er den Zeitpunkt des Beschlusses der Vorstände der VDP und DPG (Berlin) als Geburtszeitpunkt einer neuen DPG an, deren Merkmale er in seiner Rede beschrieb. Richtig ist, dass die Satzung der neuen DPG (Braunschweig) wesentlich von der der VDP einerseits und der der DPG (Berlin) abwich. Sie spiegelt als ein echter Kompromiss die Ansprüche beider Vereine wieder. Juristisch ist die Lage eindeutig: Die DPG (Berlin) wurde aufgelöst und aus dem Vereinsregister gestrichen. Die VDP führte lediglich größere Satzungsänderungen, einschließlich der Namensänderung durch, existierte aber weiter. Juristisch begann die Geschichte unserer heutigen DPG zweifelsfrei mit der Gründung der VDP am 12.10.1949 in Fulda.

Doch waren sich die Personen, die 1949 zur Gründung der Vereinigung zusammenkamen, einig: sie gründeten den Verband der Deutschen Pflanzenärzte wieder, den sie aufgeben mussten, weil sie sich 1937 nicht den Maßgaben der nationalsozialistischen Diktatur beugen wollten, allen voran Otto Appel, unserem Mitglied mit der Mitgliedsnummer 1. Die wechselhafte Geschichte der DPG begann also bereits 1928 mit der Gründung des Verbandes Deutscher Pflanzenärzte.

Die geschichtliche Betrachtung läßt die Ausgründung der DPG (Berlin) aus der VDP eher als eine notwendige Maßnahme erscheinen, um die im phytomedizinischen Bereich Tätigen Deutschlands, also die VDP-Mitglieder, massiv auf sich ändernde Rahmenbedingungen aufmerksam zu machen und Vereins-interne Veränderungen geradezu zu erzwingen. Nach Veränderung des Bewusstseins und der Mehrheitsverhältnisse innerhalb der VDP war eine „Rückkehr“ der früheren Mitglieder unproblematisch und eine Anpassung der Satzung konsequent. Im Grunde kann man sie als Rückkehr zu den Prinzipien, die Otto Appel für seinen Verband deutsche Pflanzenärzte formulierte, bezeichnen: nämlich die Verknüpfung von fachlich versierten Lösungen phytomedizinischer, praktischer Probleme mit der Herausbildung und Formung des Berufsstandes des Pflanzenarztes. Nach der Gründung der VDP überwog aus nahe liegenden Gründen die berufsständische Arbeit. Im Laufe der Zeit aber musste die Vereinigung deutscher Pflanzenärzte den Umdenkprozess leisten, dass die Akzentuierung auf wissenschaftliche Aktivitäten ein neuer Anspruch aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sein würde.

Heute sind berufsständische Aspekte in der täglichen Arbeit der DPG auf die Nachwuchsarbeit konzentriert. Die Frage, die in der Zukunft diskutiert werden muss, ist, ob wir heute de facto nicht in einer vergleichbaren Situation stecken, wie sie zu Anton de Bary´s Zeiten festgestellt wurde: das immer größer werdende Detailwissen von Experten erreicht heute wie auch damals einen Grad, bei dem es besonderer Persönlichkeiten und Strukturen bedarf, die Vielfalt in geeigneter Weise zusammen zu fügen. Es besteht hier wie damals eine besondere Verantwortung für unsere wissenschaftliche Gesellschaft mit dem alten Auftrag in moderner Form umzugehen. In dieser Aufgabe aber sind wissenschaftliche und berufsständische Aspekte nach wie vor verwoben, es wird aber in der Zukunft der besondere gemeinnützige Aspekt der Beschäftigung mit der Phytomedizin herauszustellen sein.
 

ISBN: 978-3-941261-14-3

urn:nbn:de:0294-sp-2017-gesch-6

Seiten: 394
Preis: 65 Euro für  die Printversion
Jahr: 2017

kostenloser Download (15 MB) seit 01.01.2018; hier

In der vorliegenden Chronik wird die geschichtliche Entwicklung der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft e.V. (DPG) bis zum Beginn ihrer Neuorientierung im Jahre 2003 dargestellt. Wie das Studium der vorhandenen Unterlagen gezeigt hat, sind die Aufgaben, Sorgen und Anstrengungen für die Fortentwicklung unseres Faches Phytomedizin im Innern und seine öffentliche Vertretung seit Anbeginn bis heute im Prinzip unverändert geblieben.
Eine Herausforderung für die DPG war in der Vergangenheit wie heute das Bild des Pflanzenschutzes in der Öffentlichkeit. Die Auseinandersetzung um die Begriffe Phytopathologie, Phytomedizin, Pfl anzenarzt und Pfl anzenschutz, die Werbung um die Mitarbeit der Mitglieder im Verein, die Teilnahme an Mitgliederversammlungen und die Gewinnung neuer Mitglieder resultierten in weiteren, ständigen Anstrengungen.
Ungelöst blieb die seit der Gründung des Verbandes Deutscher Pflanzenärzte anstehende Frage um eine eigenständige Ausbildung und ein anerkanntes
Berufsbild ‚Phytomedizin‘. Beim Lesen der Auszüge aus den Protokollen des Gesellschaftslebens wird das beharrliche Ringen um eine Anerkennung unseres Faches deutlich.
Mit der Chronik soll auch allen gedankt werden, die für die DPG und ihre Vorläufer tätig waren und damit die Phytomedizin und den Pfl anzenschutz gefördert haben.